Lehramt

DIESE SEITE UND ENTHALTENE INFOS SIND WOMÖGLICH VERALTET - bei uns ist schon länger kein Aktiver mehr im aktuellem Lehramtsstudiengang, der sich das mal anschauen und Änderungen einarbeiten könnte. Da manche Infos aber auch nicht per se falsch sind lassen wir das erstmal einfach hier so stehen. (29.Juli 2024)

 

Seit dem Wintersemester 1997/98 kann man in Frankfurt Informatik als Lehramtsfach im L3-Studiengang (Gymnasiales Lehramt) studieren, seit dem Wintersemester 2010/11 zudem auch im L2-Studiengang (Haupt- und Realschullehramt) und im L5-Studiengang (Förderschule)  – mit sehr guten Berufsaussichten, denn viele entschließen sich nicht dazu und viele hören schon bald wieder auf.

Warum eigentlich? So ein Info-Lehramtsstudium ist doch ganz einfach.

Zunächst einmal stellen wir die für das Lehramtsstudium relevanten Ämter vor:


LA - Die hessische Lehrkräfteakademie

Die hessische Lehrkräfteakademie (LA) (ehemals: LSA /Landesschulamt, und davor AfL / Amt für Lehrerbildung).
Die LA ist dem Hessischen Kultusministerium direkt untergeordnet und ist verantwortlich für die Ausbildung von Lehrkräften aller Fachrichtungen und Schulformen in ganz Hessen.
Du wirst im Regelfall mit der LA direkt nur dreimal zu tun haben: Bei deinem „Orientierungspraktikum“ und bei deinem „Betriebspraktikum“, dazu später mehr, und deinem 1. Staatsexamen.
Kontakt mit dem LSA kannst du am besten über deren Homepage und per E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter aufnehmen.


SPS-Büro Büro für Schulpraktische Studien

Das SPS-Büro der ABL (Akademie für Bildungsforschung und Lehrerbildung) übernimmt innerhalb der Goethe-Universität die Koordination der sogenannten Schulpraktischen Studien (SPS), auch hierzu später mehr. Du findest das SPS-Büro momentan im Juridicum auf dem Campus Bockenheim im 10. OG.
Du meldest dich beim SPS-Büro für die Schulpraktischen Studien an und im Gegensatz zu den meisten allen anderen Ämtern an der Universität muss dem SPS-Büro eine Änderung deines Studiums explizit schriftlich mitgeteilt werden (z.B.: bei einem Fachwechsel, hier ist aber bspw. auch das ZPL zu informieren). Wenn du das nicht machst, kann bei einem Fachwechsel folgendes passieren: 
Ideal-Case: Es passiert nichts, weil du das Praktikum ohnehin im andern Fach gemacht hast.
Best-Case: Du hast einen Mentor der dein abgegebenes Fach hat und ansonsten keine Überschneidungen mit dir und deinen Fächern besitzt. Das kann sehr nervig bei der Betreuung sein.
Worst-Case: Du wirst im Praktikum für dein altes Fach eingeteilt und bekommst das Praktikum unter Umständen deshalb auch nicht anerkannt – mal von der fachlichen Vorbereitung auf ein Fach abgesehen das dich nicht mehr interessiert. Denn nicht jeder Fachwunsch für wird auch vom SPS-Büro wahrgenommen.
Die Anmeldefristen für die SPS findest du auf der Homepage des SPS-Büros (www.abl.uni-frankfurt.de/40729270/Schulpraktische-Studien). Diese Fristen sind absolut verbindlich und es gibt keinen Spielraum – also hier besonders genau sein!


ZPL – Zentrales Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge

Das ZPL befindet sich momentan am Campus Bockenheim im Juridicum. Es ist dafür verantwortlich die von dir abgelegten Prüfungen (abgeschlossene Module) zu registrieren und die Zwischenprüfung, sowie die Meldung zur Ersten Staatsprüfung zu verwalten.
Zu Beginn deines Studiums meldest du dich zur Zwischenprüfung beim ZPL an (Informationen bekommst du entweder auf der Homepage des ZPL, oder bei einer Einführungsveranstaltung).
Die Anmeldung besteht dabei aus der Abgabe eines Formulars, das du auch einfach in den Briefkasten im 10. Stock vor der ZPL-Tür einwerfen kannst. 
Du legst die Zwischenprüfung automatisch ab, wenn du in vollständig abgeschlossenen Modulen insgesamt mind. 90 CP beim ZPL in Form von kopierten (!) Modulscheinen eingereicht hast (bei L2 sind es sogar nur mind. 60 CP).
Die Zwischenprüfung kannst du ablegen, sobald du die benötigten CP gesammelt hast (hierbei gibt es genauere Auflagen, die du der Studienordnung entnehmen kannst), sie sollte allerdings spätestens zwei Semester vor der Meldung zur Ersten Staatsprüfung eingereicht werden, damit eventuelle formale Probleme behoben werden können. 
Die Bescheinigung über ein Ordnungsgemäßes Studium am Ende bekommst du übrigends genauso. Du reichst alle deine kopierten (!) Modulscheinen ein. Auch das solltest du mindestens ein Semester vor der Meldung zur Ersten Staatsprüfung machen, weil ohne den Wisch kannst du nicht zu den Prüfungen antreten.
Hierbei ist zu beachten, dass sich Bafög Empfänger an die zeitlichen Empfehlungen für die Zwischenprüfung halten müssen. 

Neben diesen Ämtern möchten wir dir einige Informationen zu wichtigen Begriffen und Punkten im Lehramtsstudium geben.

Die Schulpraktischen Studien (SPS)

Die SPS sind der praktische Teil des universitären Lehramtsstudiums. Seit der Einführung des Praxissemesters für L3-Studis, gibt es hier zwei Varianten. 

1. Du studierst L2, L5 oder du bist Quereinsteiger in L3:
Du wirst in deinem Studium zwei SPS-Veranstaltungen absolvieren, eine bildungswissenschaftliche und eine fachwissenschaftliche. Die SPS setzen sich in der Regel aus einem Vorbereitungsseminar in einem Semester, einem 5- wöchigen Schulpraktikum in den Semesterferien und einer Nachbereitungsveranstaltung im folgenden Semester zusammen.

2. Du studierst frisch L3:
Du wirst in deinem Studium ein Praxissemester absolvieren, das in der Regel von September bis Januar oder von März bis Juli geht. Das Praxissemester ist bis zum 5. Semester zu absolvieren und ihr könnt euch erst dafür anmelden wenn ihr die BW-A Klausur bestanden habt (also ihr absolviert es im 3. oder 4. Semester. Da manche Fächer das Praktikum nur im Winter bzw. nur im Sommer anbieten, ist es hier wichtig, dass ihr euch auf alles gefasst macht. Denn auch hier werden Wünsche zwar mit aufgenommen, aber nicht immer beachtet. 
Das Vorbereitungsseminar ist Praktikumsbegleitend. Das Praktikum umfasst bildungswissenschaftliche und fachwissenschaftliche Anteile. 

Modulscheine
Im Gegensatz zu den meisten anderen Studiengängen ist das Lehramtsstudium noch nicht vollständig digitalisiert. Du kannst dir auf der Seite des ZPL sog. „Modulscheine“ ausdrucken, in welche die Dozenten die Prüfungsnoten eintragen müssen.
In der Regel ist es so, dass zu einem Modul mehrere Veranstaltungen gehören, in diesem Fall ist es empfehlenswert in der zweiten Veranstaltung nur eine Kopie des bereits zum Teil ausgefüllten Scheins abzugeben, denn ein Verlust ist für dich mit erheblicher Arbeit verbunden.
Die Bildungswissenschaften sind jedoch zu einem größeren Teil schon digitalisiert, was in der Vergangenheit schon dazu führte, dass Noten einfach nicht digital weitergeleitet wurden und deshalb einfach nicht vorlagen. Seit demnach immer hinterher, dass ihr eure Scheine/Bescheinigung bekommt. 

Die fachspezifischen Anhänge und die Studienordnung
Die Studienordnung für Lehramtsstudiengänge setzt sich aus der
"Studienordnung" an sich und den "fachspezifischen Anhängen" zusammen. Die Studienordnung regelt generelle Formalia, wie zum Beispiel den Umfang des Studiums, die benötigten CP und die Abläufe der ersten Staatsprüfung und der Zwischenprüfung.
Die fachspezifischen Anhänge hingegen beschränken sich auf ein Fach (z.B.: L3 Informatik) und beinhalten eine Übersicht über die zu belegenden Module.
Sowohl die Studienordnung, als auch die fachspezifischen Anhänge finden sich auf der Homepage des ZPL und sind leicht über eine Suchmaschine unter dem Stichwort "fachspezifische Anhänge Uni Frankfurt" zu finden.
Und LEST das Zeug. Es scheint viel Papier zu sein, aber im Gegensatz zu allen anderen Studierenden, dürft ihr euch nicht darauf verlassen, dass irgendjemand eure Studienordnung kennt.   
Innerhalb der spezifischen Anhänge findest du einen Studienverlaufsplan, also einen exemplarischen Plan, in welcher Reihenfolge und in welchem Semester du welche Veranstaltungen belegen kannst. Die Vorgaben sind allerdings nicht verpflichtend, du hast dadurch allerdings den Vorteil, dass keine Überschneidungen entstehen (dürften). Du kannst aber im ersten Semester auch alles andere besuchen was keine Voraussetzungen hat (s. Fachspezifische Anhänge) und angeboten wird. 

Orientierungspraktikum (OP)
Das OP muss durch das LA bestätigt worden sein, bevor du dich für die ersten SPS anmelden kannst. Es muss in einer pädagogischen Institution (oft: Kindergarten, Jugendbetreuung) stattfinden und 5 Wochen (120 Stunden) dauern. Auf der Homepage des LA befindet sich ein Vordruck für einen Praktikumsbericht, der ausgefüllt werden muss – auf der letzten Seite des Berichts ist ein Formular von dir und vom Betrieb auszufüllen, zudem muss vom Betrieb eine (informelle) Bestätigung ausgestellt werden.
Für das OP können Tätigkeiten aus FSJ oder ähnlichem anerkannt werden, in diesem Fall muss nur eine Bescheinigung des Betriebs beiliegen sowie die letzte Seite ausgefüllt werden. Der Bericht entfällt in diesem Fall.
Zu beachten: Ihr könnt euch nichts anrechnen lassen was ihr in eurer Schulzeit gemacht habt. Bei Tätigkeiten die ihr in eurer Schulzeit begonnen habt, hängt es am Sachbearbeiter ob er/sie es zulässt. 
- Für Studierende die das Praxissemester absolvieren müssen, entfällt das Betriebspraktikum. - 

Betriebspraktikum (BP)
Das Betriebspraktikum umfasst 8 Wochen bei "branchenüblicher Arbeitszeit" (in Ordnung sind auch zwei mal 4 Wochen, auch in unterschiedlichen Betrieben). Es muss in einem Betrieb stattfinden, der knapp gesagt, nichts mit (pädagogisch-) sozialen Tätigkeiten zu tun hat. Auch hierzu findest du auf der Homepage des LA einen Vordruck für einen Praktikumsbericht. Es wird eine Bestätigung des Betriebs benötigt.
Als Betriebspraktikum können Nebenjobs in nicht-pädagogischen Betrieben anerkannt werden, die über einen längeren Zeitraum gemacht wurden. In diesem Fall benötigst du eine Bestätigung des Betriebs und musst den Bericht dennoch schreiben!
Das Betriebspraktikum muss vor der Meldung zur Ersten Staatsprüfung eingereicht werden.
Zu beachten: - Für Studierende die das Praxissemester absolvieren müssen, entfällt das Betriebspraktikum –

 

 

Du siehst, wenn du als Munchkin die Klasse Lehramt hast, ist alles etwas chaotisch und ein klitzekleines bisschen büroratisch. Aber es gibt 3 Auswege für dich:

1. Schummel dir ein 1. Staatsexamen an (nehm Informatik als 3. Fach nach dem ersten Staatsexamen; einziger Nachteil: du hast offiziell kein Prüfungsamt mehr)

2. Werde Supermunchkin in Kombination mit Bachelor Informatik

3. Wechsel deine Klasse

Oder aber bleib entspannt, hab einfach keine Panik und behalte deine Klasse. Man findet in den Wahnsinn schnell rein. Und irgendwo springen ja immermal so komische Fachschaftsdinger rum – man muss nur die richtigen finden.